Geändert von Ratatia (16.04.09 um 00:27 Uhr)
Servus Ratatia,
da ich bei diesen Themen ja einen gewissen missionarischen Eifer an den Tag legewill ich dazu auch kurz etwas schreiben.
Bei der Zulässigkeit der Klage im Zivilrecht geht es um Dinge wie Partei- und Prozessfähigkeit, ab dem LG, dass durch einen RA vertreten wird, weiter dass der Kläger Anspruchsinhaber ist (sog. Aktivlegitimation) und ein bisserl mehr. Aber das Gericht entscheidet nicht vorher, sondern im laufenden Prozess und weist bei Unzulässigkeit die Klage durch Urteil ab.
Die Entscheidung über die Zulassung der Klage gibt es nur im Strafrecht - sog. Eröffnungsbeschluss, d. h. nur wenn der Strafrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Hauptverhandlung zulässt.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca
Das dachte ich mir
Dazu passt DIESES
Aber...laßt euch nicht aufhalten!
Besten Gruß
Bobby