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  1. #1
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Servus Ratatia,
    da ich bei diesen Themen ja einen gewissen missionarischen Eifer an den Tag lege will ich dazu auch kurz etwas schreiben.
    Bei der Zulässigkeit der Klage im Zivilrecht geht es um Dinge wie Partei- und Prozessfähigkeit, ab dem LG, dass durch einen RA vertreten wird, weiter dass der Kläger Anspruchsinhaber ist (sog. Aktivlegitimation) und ein bisserl mehr. Aber das Gericht entscheidet nicht vorher, sondern im laufenden Prozess und weist bei Unzulässigkeit die Klage durch Urteil ab.
    Die Entscheidung über die Zulassung der Klage gibt es nur im Strafrecht - sog. Eröffnungsbeschluss, d. h. nur wenn der Strafrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Hauptverhandlung zulässt.
    Danke für Deinen Grundkurs "Einführung in die Rechts(verdreher)wissenschaft"
    ...puhh..... gut das ich mit Anwälten nichts zu tun habe. Ich müsste wahscheinlich jeden Satz 3 mal vorwärts und rückwärts lesen, um alles zu verstehen.

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Ratatia Beitrag anzeigen
    Danke für Deinen Grundkurs "Einführung in die Rechts(verdreher)wissenschaft"
    ...puhh..... gut das ich mit Anwälten nichts zu tun habe. Ich müsste wahscheinlich jeden Satz 3 mal vorwärts und rückwärts lesen, um alles zu verstehen.

    Lol, wenn uns der so genannte Laie schon nach dem dritten Lesen versteht (wo kommen wir denn da hin), dann haben wir definitiv etwas falsch gemacht und zu oberflächlich formulierrt.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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  3. #3
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    Das dachte ich mir

    Dazu passt DIESES


    Aber...laßt euch nicht aufhalten!


    Besten Gruß

    Bobby
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