Zitat Zitat von Ratatia Beitrag anzeigen
Bin kein Jurist, aber soviel glaube ich verstanden zu haben, dass eine "Gerichtsbarkeit" bei einer Klage zunächst über die Zulassung der Klage entscheiden muß.
In diesem Fall wurde die Klage doch zugelassenn !!!
Also, mal sehen was daraus wird.

Servus Ratatia,

da ich bei diesen Themen ja einen gewissen missionarischen Eifer an den Tag lege will ich dazu auch kurz etwas schreiben.


Bei der Zulässigkeit der Klage im Zivilrecht geht es um Dinge wie Partei- und Prozessfähigkeit, ab dem LG, dass durch einen RA vertreten wird, weiter dass der Kläger Anspruchsinhaber ist (sog. Aktivlegitimation) und ein bisserl mehr. Aber das Gericht entscheidet nicht vorher, sondern im laufenden Prozess und weist bei Unzulässigkeit die Klage durch Urteil ab.

Die Entscheidung über die Zulassung der Klage gibt es nur im Strafrecht - sog. Eröffnungsbeschluss, d. h. nur wenn der Strafrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Hauptverhandlung zulässt.