Zitat Zitat von Ratatia Beitrag anzeigen
....Da das Landgericht die Klage angenommen hat, kann man ja jetzt mal gespannt sein, wie das wieder mit welchen Konsequenzen ausgeht. Anfänglich hieß es doch, das die Art der Angabe der Abozahlen nicht genau definiert war ????

Mal vorsorglich: Ein Landgericht nimmt Klagen nicht an, es kann sich allenfalls für unzuständig erklären (Streitwert oder Örtlichkeit), ansonsten muss es als erstinstanzliches Gericht tätig werden - das sagt also nichts.