Mal eine kurze Richtigstellung zum Gerichtsstandort(war in den ersten Beiträgen):

Bei einem Vertrag zwischen einem Vollkaufmann(= Premiere) und einem Verbraucher(= Abonnent) ist der Gerichtsstandort immer der Wohnsitz des Verbrauchers. Anderslautende Passi auch in den AGB sind nichtig. Sie sind sogar abmahnfähig im Sinne einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Lediglich bei Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Vollkaufleuten (Premiere + Gaststätte(=Abonnent)) ist der Gerichtsstandort der Sitz des Anbietenden.