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Thema: Ebay-Leute steigern auf einen Dreamboxkarton

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Gus Teutul Beitrag anzeigen
    Nach welchem gültigen Recht wären sie denn nicht zu beanstanden?
    Es gibt kein Recht, in dem steht, was alles nicht zu beanstanden ist. Es gibt nur ein Recht, nachdem etwas zu beanstanden ist.

  2. #2
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    Question

    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Es gibt kein Recht, in dem steht, was alles nicht zu beanstanden ist. Es gibt nur ein Recht, nachdem etwas zu beanstanden ist.
    Ich frage nocheinmal etwas deutlicher:

    Aus welcher Gesetzesgrundlage beziehst Du Deine Aussage?
    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
    Heiner Geissler

  3. #3
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von Gus Teutul Beitrag anzeigen
    Ich frage nocheinmal etwas deutlicher:
    Aus welcher Gesetzesgrundlage beziehst Du Deine Aussage?
    Ich weiß nicht, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe.

    Eine Auktion ist m. E. dann nicht zu beanstanden, wenn jemand einen Karton in der Rubrik "Verpackungen" anbietet und im text sogar noch darauf hinweist, dass es sich lediglich um einen Kartin handelt.

    Anfechtbar wegen arglistiger Täuschung ist m. E. eine Auktion, in der besagter Karton z. B. in der Rubrik Sat-receiver angeboten wird. Das gilt bseonders dann, wenn - neben der irrführenden Rubrik - der Angebotstext auch so gefasst ist, dass aus ihm nicht eindeutig bzw. erst auf den zweiten oder dritten Blick (etwa durch unterschiedliche Schriftgrößen, Hervorhebungen u. a.) hervorgeht, dass es sich lediglich um einen Karton handelt.

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