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Thema: Wer wusste das es kein "gesetzliches" 14 tägiges rückgaberecht gibt ?

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  1. #1
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
    Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?
    Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.

    Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.

    Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.

    Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.

    Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.

  2. #2
    Seniormitglied Avatar von Hank
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.
    Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.
    Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.
    Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.
    Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.
    Damals war es ein Soundsystem, welches innerhalb von 6 Monaten den Geist auf gab. Bei der Rückgabe wollte man mir dann wie selbstverständlich ein Gutschein in die Hand drücken! Ein Austauschsystem war nicht mehr auf Lager.
    Der Vorgesetze sagte dann Auszahlen!

  3. #3
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Damals war es ein Soundsystem, welches innerhalb von 6 Monaten den Geist auf gab. Bei der Rückgabe wollte man mir dann wie selbstverständlich ein Gutschein in die Hand drücken! Ein Austauschsystem war nicht mehr auf Lager.
    Der Vorgesetze sagte dann Auszahlen!
    Das ist ja ein ganz anderer Sachverhalt.

    Bei defekter Ware muss umgetauscht, repariert oder Geld zurück gezahlt werden.

    Da muss der Kunde eine Gutschrift nicht akzeptieren.

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