Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?
Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.

Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.

Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.

Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.

Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.