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Thema: Bekommt mein Arbeitgeber eigentlich einen finanziellen Ausgleich....

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  1. #1
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten, wenn der Mitarbeiter wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nicht arbeiten kann.

    Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt für Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten, dass diese Arbeitgeber 80 % des fortgezahlten Enteglts erstattet bekommen.

    Zu diesem Zweck werden von den Krankenkassen Umlagen erhoben. Das bedeutet, die kleineren Arbeitgeber zahlen monatlich eine Umlage in einen Pool, aus dem dann diese Erstattungen bezahlt werden.

  2. #2
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten, wenn der Mitarbeiter wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nicht arbeiten kann.
    Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt für Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten, dass diese Arbeitgeber 80 % des fortgezahlten Enteglts erstattet bekommen.
    Zu diesem Zweck werden von den Krankenkassen Umlagen erhoben. Das bedeutet, die kleineren Arbeitgeber zahlen monatlich eine Umlage in einen Pool, aus dem dann diese Erstattungen bezahlt werden.
    Hallo Wacheia,

    Deine Antwort ist nicht ganz korrekt. Er kann max. 80 % (Ausnahme: Auszubildende) erhalten. Im Regelfall liegt die Erstattung allerdings bei 60-70 %, je nach Krankenkasse. Dafür bezahlt man die Umlage (für 80 % relativ teuer, daher werden es die wenigsten nutzen).
    Die Umlage- und Erstattungssätze kann man bei seiner Krankenkasse unter Arbeitgeberservice nachlesen.

    Gruß
    six6
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

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