Tempo 160 auf der linken Spur nennt man aber sicher nicht schleichen. Und Dauerfernlicht sowie 1 M Abstand bei vorgenanntem Tempo hat sehr wenig mit Legitimität gemein...
Klar, bei unserer Rechtsprechung stets eine Frage der Geldbörse, wann Drängeln beginnt und in welchem Fall der "Schleicher" den schwarzen Peter zugeschoben bekommt...
Ehrlich gesagt finde ich es schon sehr befremdend, dass der Raser, der andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, moralisch gesehen auch noch Recht haben will. *kopfkratz*