Was der Anwalt Dir sagen wird, kann ich Dir jetzt schon beantworten:
Er wird sicherlich der Meinung sein, dass gute Aussichten auf Erfolg bestehen und er das Möbelhaus erst einmal anschreiben wird. Falls sie darauf nicht reagieren, ist Klage geboten.
(Der Anwalt will ja schließlich Geld verdienen -))
PS: Ich bin jedoch der gleichen Auffassung wie "Kuttel_Daddeldu". Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist verbindlich, sofern Du Zeugen hast, die das glaubhaft bezeugen können. Man sollte es jedoch immer schriftlich fixieren, um Ärger (wie in Deinem Fall) zu umgehen.