Ich kenn die Argumente, aber meine Freizeit bekomm ich so oder so nicht bezahlt...
Die Gartenmöbel hätten ursprünglich einmal knapp 1260€ kosten sollen und wurden mir schließlich für 400€ angeboten (man beachte mal die Gewinnspanne, bei 400€ macht er bestimmt auch keinen Verlust).
Wir sprechen hier also nicht nur von ein paar Euro...
Wenn es hier um 50€ oder 100€ gehen würde hätte ich es wahrscheinlich schon lange abgeschrieben.
Aber es geht ja nicht allein ums Geld sondern auch ums Prinzip. Ich kann so ein Verhalten einfach nicht akzeptieren.
MfG
Carlo
Hier ist erstmanl zweitrangig, wie Du über seinen Aufwand denkst - weil Du nicht betroffen bist.
Er hat eine Rechtsschutzversichung, das hättest Du lesen können.
Die enthält auch den "allgemeinen Vertragsrechtsschutz".
Und genau für solche strittigen Fälle gibt es diesen Schutz.
Daher stellt sich die Frage nach "Aufwand" überhaupt gar nicht.
Insofern kann er gar nichts verlieren - nur gewinnen.
Ich denke da wirst du machen können was du willst aber du wirst keine Chance
haben, weil du hast keinen Vertrag sondern lediglich ein Angebot bekommen,
genauso wie das Möbelhaus von dir ein Angebot hat das du die Möbel zu
diesem Preis kaufst. Erst an an der Kasse wird daraus ein Vertrag nämlich
dann wenn beide Seiten zustimmen und du den Kaufpreis hinlegst und die Dame
an der Kasse dein Geld annimmt (ab dem Momment gibt es einen Kaufvertrag).
Schau mal in die AGB`S vom dem Möbelhaus, da gibt es bestimmt den Passus
Zwischenverkauf vorbehalten. Und schon war´s das. Also spar dir deine Zeit
und such dir wo anderst neu Möbel. Und bei nächsten mal laß dir einen Kaufvertrag
ausdrucken und leiste eine Anzahlung, den dann ist es kein Angebot mehr sondern
ein Vertrag.
Cu DataHH
Aberglaube ist die Religion der Ahnungslosen
Nachdem ich mich nun heute habe beraten lassen, kann ich Dir sagen, dass ist Quatsch mit Soße.
Der Verkäufer des Möbelhauses ist berechtigt (wer hätte es geglaubt) Verkäufe im Namen des Möbelhauses durchzuführen.
Dafür ist auch keine schriftliche oder sonstige Form nötig. Mit der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer (beidseitige Willenserklärung) kommt der Kaufvertrag zu Stande.
An der Kasse bekommst Du nur noch einen Beleg darüber für Garantiefälle etc. und die Ware geht in deinen Besitz über.
Da ich somit einen gültigen Kaufvertrag mit dem Möbelhaus hatte, sind sie auch zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Können sie dies nicht, sind sie zur einem Schadensersatz für Mehrkosten bei anderweitiger Beschaffung verpflichtet.
Da ich meine Frau als Zeugin dabei war, sowie ein Geschäftskollege ein Telefonat mitbekam, wo ich den Abholtermin mit dem Verkäufer besprach, kann ich genug beweisen.
Das Möbelhaus war der Kanzlei auch sofort bekannt, dort scheint es öfters zu Problemen mit "Kunden" zu kommen.
MfG
Carlo
Die Hartnäckigkeit kommt ganz einfach daher, dass ich mich nicht verarschen lassen! Und was nutzlos ist und was nicht entscheide andere, aber nicht Du...
Ich habe nichts zu verlieren, ich kann nur dazu gewinnen.
Ja wie gesagt, der Händler wird nun erst einmal mit der Aufforderung angeschrieben, die Ware zu übergeben.
Kann oder will er dies nicht, werden wir den nächsten schritt tun und Klage einreichen.
Das kann sich ziehen, ganz klar...aber bis zum nächsten Sommer ist es noch eine Weile und der jetzige ist schon lang vorbei.
MfG
Carlo
Ich habe selbigen Vorgang mit einer gekauften Pelzjacke für meine Frau erlebt.
Gekauft mit fester Preisabsprache (war ein Supersommerchnäppchenpreis) plus Terminzusage betreffend Abholung+Barzahlung.
Arbeitskollege war Zeuge, hatte mich mit seinem Pkw gefahren, weil damals mein Pkw in der Werkstatt war - und war die ganze Zeit dabei.
Plötzlich war beim Abholungstermin die Pelzjacke weg - weil schon "verkauft".
Mein Rechtsschutz (Rechtsschutz Union) hat sofort Deckungszusage gegeben.
Lief prima, habe 300 Euro Schadensersatz bekommen, das war der zugesagte Preisnachlass.
Du warst ja nun beim Anwalt.
Und der hat ja sicher nun ein Schreiben an "Dein" Möbelhaus geschrieben.
Sicher mit bestimmten Forderungen.
Mich würde mal interessieren, was in dem Brief drin steht.
Also ohne Namen + Adressen, aber mit den wesentlichen Punkten + Fristen etc.
Könntest Du das hier bitte mal posten?
Das würde andere hier sicher auch interessieren.
Danke!
[QUOTE=Aunty;741768]Danke, wenn es der Rechtsfindung dienlich ist... ;)
Dein Text war überflüssig.wenn das "Mündliche" so viel wert wäre dann...
Wenn Du nächstmal in einen Thread mitten rein kommst, dann lies ihn bitte erstmal von Anfang an.
Damit Du auf den vollständigen Stand kommst.
Dann könntest Du in diesem Thread sehen, dass Deine sich im Kreis drehenden Bemerkungen wirklich überflüssig waren.
Denn alles wurde bereits beschrieben.
Dann hättest Du z. B. auch lesen können, dass ich selbst das alles schon mit Erfolg durchgemacht habe.
It´s your turn, my little friend. ;)ich hoffe das auch du jetzt etwas verstanden hast.
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Prima, sauberer Text mir eindeutiger Beschreibung.
Viel Erfolg!
Informierst Du uns mal bitte, wie es weitergeht?
Yepp, sehr schön.
Mal schauen, ob das Möbelhaus in persona antwortet oder -wie wohl zu erwarten- auch die Geschichte an die Kanzlei abgibt.
P.S.: Öhhhm, Carlo75, Du könntest Dich ja auch mal selbst auf den Scanner legen und das Ergebnis hier präsentieren, damit der Dukenicht mehr so misstrauisch ist...
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