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Thema: TÜV Muffel

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Auf Deutsch:

    Wer bis zu 12 Monate zu spät zum TÜV kommt, erhält die Plakette "rückwirkend".

    Wer mehr als 12 Monate zu spät kommt, erhält die Plakette für zwei Jahre ab Prüfmonat.

  2. #2
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Auf Deutsch:
    Wer bis zu 12 Monate zu spät zum TÜV kommt, erhält die Plakette "rückwirkend".
    Wer mehr als 12 Monate zu spät kommt, erhält die Plakette für zwei Jahre ab Prüfmonat.
    Mag ja alles richtig sein, so kannte ich es noch nicht, das mit den 12 Monaten,

    nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?

    Ist ja ein Verkehrsdelikt Fahren ohne Gültigen TÜV..?

    Da muss ich mich mal schlau machen, ist sehr interessant..

  3. #3
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von Cimi 1 Beitrag anzeigen
    Mag ja alles richtig sein, so kannte ich es noch nicht, das mit den 12 Monaten,
    nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?
    Ist ja ein Verkehrsdelikt Fahren ohne Gültigen TÜV..?
    Da muss ich mich mal schlau machen, ist sehr interessant..
    Das müsste Dir dann erst einmal nachgewiesen werden :-)

    Außerdem ist der TüV keine Behörde.
    Dazu müsste der TüV-Prüfer gegen Dir schon eine Anzeige erstatten. Glaubst Du, der möchte evtl. als Zeuge vor Gericht aussagen ?
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
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  4. #4
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Das müsste Dir dann erst einmal nachgewiesen werden :-)
    Außerdem ist der TüV keine Behörde.
    Dazu müsste der TüV-Prüfer gegen Dir schon eine Anzeige erstatten. Glaubst Du, der möchte evtl. als Zeuge vor Gericht aussagen ?
    Was gibts da nach zuweisen..?

    braucht doch nur Streifenwagen hinterher zu Fahren,

    oder nur in ein Unfall verwickelt zu sein...



    PS : Also leute kontrolliert lieber hin und wieder wann es fällig ist...

  5. #5
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    natürlich wird die volle Gebühr eingefordert. Heißt wenn man März 2008 fällig war und Mai 2010 erst wieder beim Tüv aufläuft bezahlt man 2 mal.
    (und zum Thema Bremsen : wer Eisen auf Eisen nicht hört ist ja wohl voll blöd)
    und bevor sich wer melden will , ich bin in der Kfz Branche

  6. #6
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von Cimi 1 Beitrag anzeigen
    Was gibts da nach zuweisen..?
    ...
    Hierzu verweise ich nur auf Dein Posting, wo Du geschrieben hast, das der TüV das melden muss.

    Zitat: "nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?"
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
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  7. #7
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Hierzu verweise ich nur auf Dein Posting, wo Du geschrieben hast, das der TüV das melden muss.
    Zitat: "nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?"
    Ach das meinst du....

    Auch da mach ich mich mal schlau, bin die Woche beim Dekra,

    werds hier Posten...

  8. #8
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Hierzu verweise ich nur auf Dein Posting, wo Du geschrieben hast, das der TüV das melden muss.
    Zitat: "nuuur, wird das nicht der Polizei gemeldet..?"
    Richtig, das wird nicht gemeldet, sonst würde die Schlumpftruppe schon längs angklopft haben . Die rücken nur an wenn die Versicherung nicht entrichtet wird .


    Zitat Zitat von Cimi 1 Beitrag anzeigen
    Was gibts da nach zuweisen..?
    braucht doch nur Streifenwagen hinterher zu Fahren,
    .......
    Was soll da passieren ?
    Ich habe die Plakette hinten .
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  9. #9
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Cimi 1 Beitrag anzeigen

    Ist ja ein Verkehrsdelikt Fahren ohne Gültigen TÜV..?
    Ja.
    Damit erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis, was zur Folge hat das der Versicherungsschutz auch nicht gegeben ist.
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