Das rückdatieren erfolgt lediglich, wenn der TüV maximal 12 Monate zurückliegt (Beispiel: TüV-Fälligkeit: März 2009, zum TüV im Februar 2010).
Ist dieser Zeitraum überschritten bekommt man für zwei volle Jahre neuen TüV (Beispiel: TüV-Fälligkeit: März 2009, zum TüV im April 2010).
Das ist schon länger so.
Hier steht die Regelung (Amtsdeutsch), Hinweis 2.5