Nachdem ich mich zufällig in diesen alten Fred verirrt habe, halte ich eine Leichenschändung und Reanimation für sinnvoll.
Bis dahin völlig richtig!
So kategorisch fordert das weder die Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) noch die für Antennensicherheit primär maßgebliche DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1). Neue Antennen sollen -mit und ohne Blitzschutzanlage- möglichst im nicht erdungspflichtigen Schutzbereich der Fassade oder im Schutzraum LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung (Fangstange oder Fangleitung) errichtet werden.
Bei Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage muss eine Antenne oder Photovoltaikanlage integriert werden. Dies hat ausschließlich durch eine qualifizierte Blitzschutzfachkraft zu erfolgen, welche die Funktionstüchtigkeit und Normkonformität der Blitzschutzanlage zu prüfen und alle Tätigkeiten daran zu erledigen hat. Elektrofachkräfte sind keine Blitzschutzfachkräfte und "blinde" Erdungsanschlüsse an ungeprüfte Blitzschutzanlagen absolut tabu. Auch bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage obliegt die Installation einer getrennten Fangstange nebst 50 mm² Erdungsdraht einer qualifizierten Blitzschutzfachkraft.
Sind aufgrund örtlicher Verhältnisse die äquivalenten Trennungsabstände nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) nicht einzuhalten, ist zwangsläufig ein optimaler Isolierter Blitzschutzschutz nach dem Stand der Technik nicht möglich und es muss direkt geerdet werden. Metallische Gebäudeteile mit zu geringen Trennungsabständen zur Erdungsanlage wie z. B. Regenrinnen oder Fallrohre sind ebenfalls einzubinden. Eine Fassadenantenne kann sich bereits außerhalb des nicht erdungspflichtigen Schutzbereichs der Fassade aber noch in Blitzschutzzone LPZ 0B einer Fangleitung befinden. Vorbehaltlich ausreichender Trennungsabstände zur Blitzschutzanlage ist die Antenne dann auch ohne eine zusätzliche Fangstange gegen galvanische Blitzstromeintragungen zuverlässig geschützt.
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Selbst bei ausreichenden Trennungsabständen entspricht eine wesentlich unsichere Direkterdung -mit und ohne Blitzschutzanlage- noch den Anerkannten Regeln der Technik (aRdT). Bei Direkterdung an eine Blitzschutzanlage müssen aber die Teilblitzströme nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) durch den Einbau energetisch koordinierter Blitzstrom- und Überspannungsableiter beherrscht werden. Die Ausführung des Potenzialausgleichs unterscheidet sich bei den verschiedenen Montagearten gravierend, die Unterschiede sind nur wenigen Elektrofachkräften vertraut.
NACHTRAG: In der neuen 3. Ausgabe des DEHN Blitzplaners haben sich u. a. in Bild 9.5.4 leichte Fehler eingeschlichen. U a. der 2 m-Abstand ist auf der Giebelseite wie in den oben nachreichten Folien rechtwinklig gegen die Dachkanten und nicht lotrecht zu messen.