Hab auch so was gehört, Zitat aus einem anderen Forum (ohne Quellenangabe).
"Grund für die Änderung ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte."
Ich fand die Regelung mit der Zurückdatierung immer schon zweifelhaft.
Schließlich stellt der Prüfer zum Untersuchungszeitpunkt eine voraussichtliche Tauglichkeit für zwei Jahre fest.
Alles andere ist reine Willkür.