dabei sollte man aber nicht nur auf die kündigungsfristen achten sondern auch auf solch banale sachen wie überstunden ( bezahlen ? ) oder ansprüche auf urlaubs/weihnachtgeld usw. !
kann ja sein das der "geber" da durchaus was fordern kann ( aber nicht muss ) und genauso kann es sein das der "nehmer" noch mehr als das restliche monatl. gehalt fordern kann ( aber nicht muss )
hab diesen fall vor gut einem halben jahr in enger verwandschaft mit aufhebungsvertrag erst durch .... spreche aus eigener, praktischer erfahrung !!!!