Danke die Herren.![]()
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dabei sollte man aber nicht nur auf die kündigungsfristen achten sondern auch auf solch banale sachen wie überstunden ( bezahlen ? ) oder ansprüche auf urlaubs/weihnachtgeld usw. !
kann ja sein das der "geber" da durchaus was fordern kann ( aber nicht muss ) und genauso kann es sein das der "nehmer" noch mehr als das restliche monatl. gehalt fordern kann ( aber nicht muss )
hab diesen fall vor gut einem halben jahr in enger verwandschaft mit aufhebungsvertrag erst durch .... spreche aus eigener, praktischer erfahrung !!!!
rächtschraibfela
Hallo, wie lange war das Beschäftigungsverhältnis.
MfG
Abgesehen von den vom Scheinriesen angesprochenen Themen, die hier vermutlich nicht relevant sind, würde ich eine ordentliche Kündigung vorziehen, haben doch Aufhebungsverträge häufig "Geschmäckle" (man wollte jemanden loswerden aber erklärt sich auf Arbeitgeberseite bereit, auch eine Aufhebungsvereinbarung zu akzeptieren). Warum denkt der Betreffende über eine Aufhebung nach Hank? (Wenn's nicht zu geheimnisvoll ist).
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca
Der Betreffende denkt nicht in erster Linie an Aufhebung, sondern an Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wollte wissen was son Aufhebungsvertrag für Vor- und Nachteile hat.
Der ursprüngliche Gedanke war, den Arbeitgeber einfach mal zu fragen, ob man vielleicht im Vertrag ein Passus aufnimmt der sagt, dass im Falle einer Rückkehr die Arbeitsjahre anerkannt werden. Ganz unabhängig davon, ob es jemals dazu kommen wird. Wer weiß schon was die Zukunft bringt.![]()
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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