Nochmal zurück zum eigentlichen Thema:
Ein Aufhebungsvertrag macht nur Sinn, wenn Du eine längere Kündigungsfrist einzuhalten hast (geregelt in § 622 ff BGB) und das Unternehmen gerne vorzeitig verlassen möchtest.
Ansonsten ordentlich (schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen und das Unternehmen "erhobenen Hauptes" verlassen. Einen besseren (und faireren) Abgang kann man nicht anders gestalten und wirkt sich sicherlich positiv auf sein Zeugnis aus.