Genau, das wichtigste ist die Absprache (und auch die sofortige Arbeitslosmeldung) bei der Agentur für Arbeit, denn ein Aufhebungsvertrag besagt, dass man die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt und dieses führt ggfs. zu einer 12-wöchigen Arbeitslosengeldsperre.
Sofern Mitglied einer Gewerkschaft oder rechtsschutzversichert empfehle ich immer der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, der auch die Auflösungsverträge prüfen kann.