Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
Es gibt kein Recht, in dem steht, was alles nicht zu beanstanden ist. Es gibt nur ein Recht, nachdem etwas zu beanstanden ist.
Ich frage nocheinmal etwas deutlicher:

Aus welcher Gesetzesgrundlage beziehst Du Deine Aussage?