Grundsätzlich sind solche Autkionen rechtlich nicht zu beantanden, weil die Kartons stets in der Rubrik "Verpackungen" auftauchen. Moralisch ist das etwas anders. Moral ist aber nicht einklagbar. :-)

Vorliegende Auktion halte ich jedoch für rechtlich bedenklich, weil das Angebot in der Rubrik "TV-Receiver" zu finden ist. Das ist ein irreführendes Angebot.

Leider bemerkt der Käufer seinen Irrtum ja erst, nachdem er gezahlt hat. Das heißt, er muss dann versuchen, den Vertrag anzufechten und läuft seinem Geld hinterher.