Aber auch hier muß er sich an gewisse gesetzliche Regeln halten.
Ist sie Antenne auf einem Balkonständer mit Fuß montiert, den man bewegen kann, zählt sie als Gebrauchsgegenstand. Wie ein Sonnenschirm, Liege oder gleichiges. Aber die Antenne, darf nur bis zu Hälfte überm Balkongeländer überstehen.
Gruß Luna