Zitat Zitat von boeder Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich wohne in einer Eigentümergemeinschaft die etwas kleinlich mit Balkonaufbauten ist.
Ich weiss ja nicht wie locker Deine Mitbewohner sind.
Das hat die Mitbewohner nicht zu interessieren.
Es liegen zig Gerichtsurteile vor über Montagen von Satantennen auf Balkonen.
Bloß mal ein Urteil
Allerdings darf der Mieter auch ohne Einwilligung des Vermieters eine mobile Parabolantenne nutzen. Voraussetzung ist, dass keine unverhältnismäßigen optischen Beeinträchtigungen der Hausfassade entgegenstehen und dass die Mietsache nicht beschädigt oder gefährdet wird (Landgericht Hamburg 307 S 132/02). Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt. Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Balkon- oder Terrassennutzung gehört insbesondere auch das Aufstellen von Gegenständen. Hier dürfen Pflanztöpfe, Tische, Stühle, Hollywood-Schaukeln, Ziergegenstände usw. ohne weiteres aufgestellt werden. Für eine mit dem Bauwerk nicht fest verbundene Parabolantenne gilt daher nichts anderes.
Ich könnte noch mehr nennen.