@matchiste
Da gibt es sicher viele Urteile über solche Sachverhalte.
Urteile sind aber Einzelfall-Entscheidungen.

Wenn das bei Dir mit der Aufstellung rechtlich kein Problem ist um so besser.

Bei mir liegt der Fall leider etwas anders:

Ich bin Miteigentümer einer WEG
Bei uns wurde bereits eine Gemeinschafts-Satanlage eingerichtet.
Es handelt sich hier um eine Einkabellösung bei der man nur die Sender im High-Band empfangen kann.
Weiterhin hat die WEG beschlossen das auf Balkonen und Terassen keine weitere Antennen installiert werden dürfen.
Mein Winkeladvokat hat gesagt das ich insoweit auch an diesen Beschluss gebunden bin.

Aus diesem Grund habe ich mir die Alternative mit der Flachschüssel von der WEG genehmigen lassen

mfg
boeder