Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.
Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.
Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.
Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.
Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.
Damals war es ein Soundsystem, welches innerhalb von 6 Monaten den Geist auf gab. Bei der Rückgabe wollte man mir dann wie selbstverständlich ein Gutschein in die Hand drücken! Ein Austauschsystem war nicht mehr auf Lager.
Der Vorgesetze sagte dann Auszahlen!