Letzte Themen:

Wehrpflicht , Panzer » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: Duke Amerika » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: sammy909 Ein neuer Clan macht sich in deutschland breit » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Wenn Sätze plötzlich eine andere Bedeutung bekommen » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: sammy909 Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Rutscht gut rein... » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Dr.Dream frohe Weihnachten » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Duke Boxen Live Larsi`s Ecke » Autor (Quelle): Deisic » Letzter Beitrag: Deisic Z E B R A 2 coming soon!!! » Autor (Quelle): RKNNDS » Letzter Beitrag: RKNNDS Spice Up Your Life Tonight in Your Town » Autor (Quelle): aeras » Letzter Beitrag: aeras
Ergebnis 1 bis 15 von 25

Thema: Wer wusste das es kein "gesetzliches" 14 tägiges rückgaberecht gibt ?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Moderator Avatar von dirk01
    Registriert seit
    Jun 2006
    Beiträge
    4.909
    Danke
    584
    Erhielt 396 Danke für 179 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    1
    aber Achtung !
    Selbst wenn der Händler vor Ort aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, heißt es noch lange nicht, das man auch sein Geld in bar zurück erhält.

    Auch hier ist vorher unbedingt das zu vereinbaren sofern nicht der Händler damit wirbt, wie z.B. MM.
    Es wird auch gerne "nur" eine Gutschrift erstellt so das man seine Kohle doch dort lassen muß.
    Also, vorher immer nachfragen ob auch das Geld in bar ausgezahlt wird.
    GigaBlue Quad HD, Kathrein UFS-913, DBox2 Philips, LED TV Philips 7108,
    Hotbird 13.0, Astra 19.0

  2. #2
    Seniormitglied Avatar von Hank
    Registriert seit
    Jan 2006
    Beiträge
    361
    Danke
    0
    Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von dirk01 Beitrag anzeigen
    aber Achtung !
    Selbst wenn der Händler vor Ort aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, heißt es noch lange nicht, das man auch sein Geld in bar zurück erhält.
    Auch hier ist vorher unbedingt das zu vereinbaren sofern nicht der Händler damit wirbt, wie z.B. MM.
    Es wird auch gerne "nur" eine Gutschrift erstellt so das man seine Kohle doch dort lassen muß.
    Also, vorher immer nachfragen ob auch das Geld in bar ausgezahlt wird.
    Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
    Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?

  3. #3
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
    Registriert seit
    Feb 2001
    Beiträge
    6.774
    Danke
    847
    Erhielt 1.262 Danke für 616 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
    Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?
    Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.

    Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.

    Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.

    Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.

    Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.

  4. #4
    Seniormitglied Avatar von Hank
    Registriert seit
    Jan 2006
    Beiträge
    361
    Danke
    0
    Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.
    Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.
    Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.
    Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.
    Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.
    Damals war es ein Soundsystem, welches innerhalb von 6 Monaten den Geist auf gab. Bei der Rückgabe wollte man mir dann wie selbstverständlich ein Gutschein in die Hand drücken! Ein Austauschsystem war nicht mehr auf Lager.
    Der Vorgesetze sagte dann Auszahlen!

  5. #5
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
    Registriert seit
    Feb 2001
    Beiträge
    6.774
    Danke
    847
    Erhielt 1.262 Danke für 616 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Damals war es ein Soundsystem, welches innerhalb von 6 Monaten den Geist auf gab. Bei der Rückgabe wollte man mir dann wie selbstverständlich ein Gutschein in die Hand drücken! Ein Austauschsystem war nicht mehr auf Lager.
    Der Vorgesetze sagte dann Auszahlen!
    Das ist ja ein ganz anderer Sachverhalt.

    Bei defekter Ware muss umgetauscht, repariert oder Geld zurück gezahlt werden.

    Da muss der Kunde eine Gutschrift nicht akzeptieren.

Ähnliche Themen

  1. Google gibt "Chrome 15" offiziell zum Download frei
    Von barns im Forum I-Net & Surfen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.10.11, 14:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •