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Thema: Bekommt mein Arbeitgeber eigentlich einen finanziellen Ausgleich....

  1. #1
    bolban
    Gast

    Bekommt mein Arbeitgeber eigentlich einen finanziellen Ausgleich....

    ...wenn ich krank bin (gelben Schein vorausgesetzt)? Ich finde nix im
    Internet, was mir weiterhelfen könnte. Vielleicht sind ja Arbeitgeber hier?
    Würde mich freuen.

    cu

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Nein, das geht maximal sechs Wochen zu Lasten des Arbeitgebers, eine Erkrankung vorausgesetzt und dann Krankengeld von der Krankenkasse, da gibt es keinen Ausgleich.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  3. #3
    bolban
    Gast
    Ja, dann kann ich jeden Arbeitgeber nun gut verstehen.
    (danke)

  4. #4
    SMember Avatar von Heval
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    Zitat Zitat von bolban Beitrag anzeigen
    Ja, dann kann ich jeden Arbeitgeber nun gut verstehen.
    (danke)

    HI!

    Schau mal hier:

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    Den Wert eines Menschen erkennt man
    nicht an dem, was er hat,
    sondern an dem, was er gibt...

  5. #5
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Er kann dich aber gleich vom ersten Tag zum Vertrauensarzt der Krankenkasse schicken und die Diagnose deines Arztes zu bestätigen.
    MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


    Please give me Ayrton Senna back and i'll give you Sebastian Vettel

    THE LEGEND

  6. #6
    bolban
    Gast
    thx@all
    ..

  7. #7
    Seniormitglied Avatar von streifentier
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    den vertrauensartz der krankenkasse würde ich aber nicht akzeptieren dann doch schon lieber einen vermeintlich neutralen amtsarzt
    Gruß
    streifentier

  8. #8
    Seniormitglied Avatar von OLAOLA
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    Hallo,

    das hat JEDER Arbeitgeber zu akzeptieren. OHNE WENN UND ABER !!!

    Darüber darf er sich nichtmal negativ äussern. Das sind gesetzliche
    Vereinbarungen und das ist auch gut so. Leider gibt es zu viele üble
    Möglichkeiten, dieses zu umgehen, indem Leute auf selbständiger
    Basis für Leute im Angestellten Verhältnis "ersetzt" werden. Da entfällt
    jeglicher Schutz vor der Willkür eines Arbeitgebers.

    Wenn es einem Arbeitgeber etwas schlechter geht, brüllen die nach
    dem STAAT für Hilfen. Wenn es einem Arbeitgeber gut geht, halten
    diese ihre Fresse und geben natürlich den Angestellten NIX ab.

    Hauptsache MANAGER und AKTIONÄRE füllen sich die Taschen.
    Sorry, bin vom Thema abgekommen. Wer krank ist, hat ein Recht
    auf Genesung, ob das dem Chef passt oder nicht. Und was für eine
    Krankheit der Arbeitnehmer hat, geht dem Arbeitgeber NIX an. !!!!!!
    EINEN LIEBEN GRUSS
    EUER OLAOLA

  9. #9
    bolban
    Gast
    Naja, wenn ich Arbeitgeber wäre, was ich noch nicht bin, aber ja vielleicht mal sein werde wenn alles so läuft wie ich mir das ausmale:D, dann, ja dann geht mich das schon was an, so bisi zumindest, wenn ich zahle- oder etwa nicht? Imo bin ich Arbeitnehmer+krank, wollte mich aber mal über die Warte des Arbeitgebers informieren, da mich des einfach interessiert hat.


    Als Arbeitnehmer immer gegen denn Chef zu wettern ist modern, ich weiß, aber kaum einer macht sich mal die Mühe und versetzt sich in den Mann rein, der die gesamte
    unternehmerische Verantwortung trägt. Aber gut, ich hab meine Antworten ja bekommen. thx

  10. #10
    Seniormitglied
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    man darf aber auch nicht vergessen das es einige angestellte gibt die gerne mal grundlos nen krankenschein abgeben ,es gibt viele ärzte die mit krankenscheinen leichfertig umgehen (ich selbst habe auf die frage meines arztes "soll ich sie krank schreiben" schon mit nein geantwortet.
    oder ich bekam die aussage "ich schreibe sie mal ne woche krank,dann können sie sich richtig erholen"

  11. #11
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten, wenn der Mitarbeiter wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nicht arbeiten kann.

    Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt für Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten, dass diese Arbeitgeber 80 % des fortgezahlten Enteglts erstattet bekommen.

    Zu diesem Zweck werden von den Krankenkassen Umlagen erhoben. Das bedeutet, die kleineren Arbeitgeber zahlen monatlich eine Umlage in einen Pool, aus dem dann diese Erstattungen bezahlt werden.

  12. #12
    Stammuser Avatar von TanteBob
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    Zitat Zitat von bolban Beitrag anzeigen
    Als Arbeitnehmer immer gegen denn Chef zu wettern ist modern, ich weiß, aber kaum einer macht sich mal die Mühe und versetzt sich in den Mann rein, der die gesamte
    unternehmerische Verantwortung trägt. Aber gut, ich hab meine Antworten ja bekommen. thx
    Was aber auch Modern ist, dass Unternehmer Ihrer Verantwortung immer seltener Bewusst werden. Die Verantwortung nicht nur seiner eigenen Existenz gegenüber sondern auch die der Angestellten hängt von seinem Tun und Handeln ab.
    Viele verspielen diese Existenzen trotz Warnungen der Belegschaft oder sogar der Banken leichtfällig.
    Ich kenne genug Beispiele, wo man das Fehlen des Chefs nicht einmal im Betrieb merken würde.
    Das ist sehr schade, denn der Chef sollte immer Vorbild für seine Mitarbeiter sein.
    Solche Chefs kenne ich auch, und ich muss sagen, bei denen ist es ein ganz anderes Betriebsklima. Denn keiner seiner Mitarbeiter kann denen das Wasser reichen und werden dadurch sogar zu Vorbildern.
    Leider ist diese Spezies am Aussterben :-((

  13. #13
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten, wenn der Mitarbeiter wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nicht arbeiten kann.
    Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt für Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten, dass diese Arbeitgeber 80 % des fortgezahlten Enteglts erstattet bekommen.
    Zu diesem Zweck werden von den Krankenkassen Umlagen erhoben. Das bedeutet, die kleineren Arbeitgeber zahlen monatlich eine Umlage in einen Pool, aus dem dann diese Erstattungen bezahlt werden.
    Hallo Wacheia,

    Deine Antwort ist nicht ganz korrekt. Er kann max. 80 % (Ausnahme: Auszubildende) erhalten. Im Regelfall liegt die Erstattung allerdings bei 60-70 %, je nach Krankenkasse. Dafür bezahlt man die Umlage (für 80 % relativ teuer, daher werden es die wenigsten nutzen).
    Die Umlage- und Erstattungssätze kann man bei seiner Krankenkasse unter Arbeitgeberservice nachlesen.

    Gruß
    six6
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

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