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Thema: Frage zu mündlichen Kaufverträgen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Was der Anwalt Dir sagen wird, kann ich Dir jetzt schon beantworten:
    Er wird sicherlich der Meinung sein, dass gute Aussichten auf Erfolg bestehen und er das Möbelhaus erst einmal anschreiben wird. Falls sie darauf nicht reagieren, ist Klage geboten.
    (Der Anwalt will ja schließlich Geld verdienen -))
    Ich war bei der Kanzlei auch schon wegen anderen Sachen (z.B. Baurecht), die sind da eigentlich recht ehrlich und sagen es auch wenn es sich nicht lohnt.
    Hat mich ehrlich gesagt damals auch gewundert, dachte auch das die bestimmt Geld mitnehmen wollen.
    PS: Ich bin jedoch der gleichen Auffassung wie "Kuttel_Daddeldu". Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist verbindlich, sofern Du Zeugen hast, die das glaubhaft bezeugen können. Man sollte es jedoch immer schriftlich fixieren, um Ärger (wie in Deinem Fall) zu umgehen.
    Da hast Du völlig Recht und es wird mir für die Zukunft auch eine Lehre sein.
    Ich hatte einfach ein gutes Gefühl bei der Sache, wir waren uns ja auch einig und haben es sogar mit Handschlag besiegelt.
    Aber wie gesagt, ab jetzt nur noch schriftliche Reservierung oder gleich `ne Anzahlung!

    Auf jeden Fall ist die riesen Wut die ich gestern im Bauch hatte weg und ich sehe der Sache recht gelassen entgegen.
    Mehr verlieren als sowieso schon kann ich eh nicht.

    MfG

    Carlo

  2. #2
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    da wäre ich mir nicht so sicher !
    notiere dir ab jetzt die zeit und das geld um eventuell an dein " recht " zu kommen .
    stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
    ...
    Da gebe ich Dir zunächst mal Recht, Beule.

    Aber was soll's? Der Aufwand an Zeit und Geld ist für Carlo75 durchaus überschaubar. Ohne Rechtschutz wäre das sicherlich ein wenig riskant, aber so?

    Der Punkt für mich ist: Carlo75 hat definitiv einen Vertrag mit dem Möbelhaus geschlossen, der zwar mündlich formuliert wurde, aber trotzdem genauso gültig und wirksam ist, wie ein schriftlicher Vertrag. Insbesondere, wenn er bezeugt werden kann.

    Aus so einer Geschichte darf sich ein Händler nicht einfach 'ausklinken'. Das gleiche Möbelhaus würde umgekehrt eine Armada von Rechtsverdrehern in Gang setzen, um dem Kunden die Taler aus der Tasche zu ziehen.

    Wahrscheinlich wird der Händler irgendwelche Argumente aus dem Ärmel schütteln, die den Vertrag nichtig machen sollen. Damit hat aber der Händler den Aufwand und die Mittel aufzubringen, dieses darzulegen.

    Ich finde auch, man sollte nicht für jeden Kleinkram gleich zum Anwalt rennen und Rabatz machen, andererseits lassen wir uns aber insgesamt viel zu viel gefallen und nehmen immer alles hin. Dem ein oder anderen Unternehmen würde es ganz gut tun, ab und zu mal daran erinnert zu werden, dass Kunden keine Lemminge sind.

  3. #3
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    hier steht aber nicht zur debatte, hat carlo recht oder nicht !
    sicher ist er 100 % tig im recht , aber wird auf grund der gegebenheiten
    ausser kosten und graue haare nichts gewinnen können !
    Aber wieso denn? Er hat eine RV und einmal in die Kanzlei zu marschieren ist auch nicht die Welt. Man kann sich doch wenigstens mal eine sachkundige Meinung einholen. Kosten = 0, Zeit = 1 - 2 Stunden.

    Es verlangt ja niemand von Carlo, ein Verfahren über 3 Instanzen mit allem Pipapo durchzuziehen. Vielleicht kommt nach dem ersten Brief der Kanzlei an das Möbelhaus schon Bewegung in die Sache.

    Ich bleibe dabei: Ob dabei was rauskommt oder nicht, ist eher zweitrangig. Man sollte sich einfach nicht ständig vera*schen lassen.

  4. #4
    SMember Avatar von Hawak
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    Leute, lasst uns hier bloss nicht streiten!

    Das macht Carlo schon mit dem Ex-Möbelhaus seines Vertrauens!

    Ähmmm, er hatte ja auch nur zu Anfang gefragt, ob so eine mündliche Absprache wohl die Kriterien eines Vertragsabschlusses erfüllt, mehr nicht.

    @Carlo75
    Für den Fall, dass Du die Sache mit anwaltlicher Hilfe angehen willst, wäre es vielleicht ganz schön, hier mal bei Gelegenheit zu schreiben, was so passiert ist...

  5. #5
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    jo , der gutschein über 20 euro
    sorry , hatte ich überlesen ( RV ohne selbst kohle )
    dann sollte er langsam aufhören hier zu meckern,sonder ab zum anwalt !
    und wenn schon denn schon , ab durch alle instanzen ....
    Ich mecker doch gar nicht (?), Termin beim RA hab ich für morgen bekommen, bin mal gespannt.

    Ich werd euch auf dem laufenden halten, bin echt mal gespannt.

    MfG

    Carlo

  6. #6
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    da wäre ich mir nicht so sicher !
    notiere dir ab jetzt die zeit und das geld um eventuell an dein " recht " zu kommen .
    stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
    sicher nicht !
    noch einmal , deinen ärger kann hier jeder verstehen , aber in diesem fall
    auf " erfolgsaussichten hoffen , nicht wirklich .
    noch was , " dein " anwalt will wirklich nur dein bestes......
    Ich kenn die Argumente, aber meine Freizeit bekomm ich so oder so nicht bezahlt...

    Die Gartenmöbel hätten ursprünglich einmal knapp 1260€ kosten sollen und wurden mir schließlich für 400€ angeboten (man beachte mal die Gewinnspanne, bei 400€ macht er bestimmt auch keinen Verlust).
    Wir sprechen hier also nicht nur von ein paar Euro...

    Wenn es hier um 50€ oder 100€ gehen würde hätte ich es wahrscheinlich schon lange abgeschrieben.
    Aber es geht ja nicht allein ums Geld sondern auch ums Prinzip. Ich kann so ein Verhalten einfach nicht akzeptieren.

    MfG

    Carlo

  7. #7
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
    sicher nicht !
    Hier ist erstmanl zweitrangig, wie Du über seinen Aufwand denkst - weil Du nicht betroffen bist.
    Er hat eine Rechtsschutzversichung, das hättest Du lesen können.
    Die enthält auch den "allgemeinen Vertragsrechtsschutz".
    Und genau für solche strittigen Fälle gibt es diesen Schutz.
    Daher stellt sich die Frage nach "Aufwand" überhaupt gar nicht.
    Insofern kann er gar nichts verlieren - nur gewinnen.

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