Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
wenn du der meinung bist , ein anwalt oder die verbraucher-schützer bringen was,
dann mach es doch !
wie duke schon sagte , bringt nichts und kostet unter umständen auch noch geld.
war eben ein " bedauerliches versehen " und gut !
welches recht willst du hier einfordern ?
unbestritten , eine sauerei , aber nicht zu ändern ....
Auf mein Recht auf Vertragserfüllung, die dazugehörigen BGB § weiß ich jetzt nicht auswendig, müsste ich raussuchen.

Ihr dürft mich hier auch nicht falsch verstehen, ich suche Rat was ich unternehmen kann. Bin einfach Stinksauer!

Es gab in der letzten Zeit eine Reihe von (Grundsatz-) Urteilen, die die Rechte der Verbraucher gestärkt haben.

Mir geht es auch darum, ob jemand ähnliches erlebt hat, wie er vorgegangen ist und was dabei raus kam.

MfG

Carlo