Ich drücks mal ein bischen überspitzt aus um das eigentliche Manko zu verdeutlichen.
Das heißt, das mein verbrieftes Recht per GG, im Zweifelsfall unter den Interessen des Vermieters steht. Ich kann durchaus beide Parteien verstehen. Entweder habe ich ein Grundrecht oder ich hab keines, aber so ist das halt "Recht" haben und "Recht" bekommen.
Zumal ich dann auch noch begründen muß, warum ich mein Grundrecht in Anspruch nehmen will...............das ist dann schon schwerer, zumindest wenn man die Muttersprache als Argument anführt.

spiderbirdy