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Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Rechtliche Bestimmungen Satanlagen

  1. #1
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von GWCDatschi Beitrag anzeigen
    Mich würde mal interessieren ob nur der Vermieter oder auch die Stadt oder Gemeindeverwaltung ein Mitspracherecht beim Anbau einer Schüssel an der Hausfassade hat.
    Aufgrund Art. 5 GG (Grundrecht der individuellen Informationsfreiheit) wurde schon vor einiger Zeit grundsätzlich festgelegt, dass Satellitenempfangsanlangen im üblichen Rahmen (d.h. bis ca. 120cm Durchmesser bei maximal 10 oder 15 Metern Bauhöhe) genehmigungsfrei sind.
    Ausnahmen können wohl über Länderrecht gegeben sein, falls es sich um besondere Wohnobjekte (historische Gebäude, Denkmalschutz etc.) handelt.

    Ansonsten sind nur die üblichen baurechtlichen Verordnungen zu beachten.

    Gute FAQ dazu:
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  2. #2
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    Richtig, denn laut Art. 5 GG (Grundrecht der individuellen Informationsfreiheit) sollten wir alle das gleiche recht auf Informationsbeschaffung und deren technische Umsetzung haben.

  3. #3
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    Nein, so pauschal gesagt ist das nicht richtig.

    Es handelt sich bei dem - gerichtlichen - Streit Vermieter gegen Mieter (Schüssel ja/nein) immer um eine Abwägung der Interessen.

    Heisst: Wer ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an dem Empfang bestimmter Sender hat, wird dies unter Abwägung der Position des Vermieters in der Regel auch durchsetzen können. Das trifft eben nicht nur auf Ausländer zu, die Programme in ihrer Muttersprache empfangen möchten.

    Natürlich ist dieser Sachverhalt bei ausländischen Mietern fast regelmäßig gegeben.

    Andererseits ist jeder frei, sein berechtigtes Interesse (das kann z.B. eine journalistische Tätigkeit sein oder berufsbedingt) ebenfalls zu formulieren und so auch ggf. gerichtlich durchzusetzen.

    Also bitte hier keinen 'ungerechten' Vorteil für ausländische Mieter annehmen...;-)

  4. #4
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    Ich drücks mal ein bischen überspitzt aus um das eigentliche Manko zu verdeutlichen.
    Das heißt, das mein verbrieftes Recht per GG, im Zweifelsfall unter den Interessen des Vermieters steht. Ich kann durchaus beide Parteien verstehen. Entweder habe ich ein Grundrecht oder ich hab keines, aber so ist das halt "Recht" haben und "Recht" bekommen.
    Zumal ich dann auch noch begründen muß, warum ich mein Grundrecht in Anspruch nehmen will...............das ist dann schon schwerer, zumindest wenn man die Muttersprache als Argument anführt.

    spiderbirdy

  5. #5
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    Avatar von Hawak
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    Nochmal (ohne jetzt eine endlose Diskussion zu diesem Thema loszutreten - das haben andere schon 1000mal erledigt...):

    Dein Grundrecht, auf das Du Dich berufst, steht nun mal im Gegensatz zum Grundrecht des Eigentümers auf sein Eigentum und darüberhinaus den Gesetzen zu Mietsachen, Mietverträgen usw. der entsprechenden Gesetzesbücher. Das sind gleichwertige Rechtsgüter und zunächst hat selbstverständlich der Eigentümer einer Sache auch das Bestimmungsrecht darüber.

    Du musst keineswegs die Inanspruchnahme eines Grundrechts begründen. Es geht lediglich darum, eine Entscheidungsgrundlage für einen Richter zu liefern, der immerhin einer der beiden Parteien eine erhebliche Einschränkung seiner Rechte aufbrummen muss.

  6. #6
    Stammuser Avatar von hade13
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    Es ist ja auch zu bedenken, daß "fast" Jeder die Möglichkeit hat, vor der Anmietung einer Immobilie, klarzustellen, ob er die Möglichkeit hat Sat- Empfang
    zu bekommen, wenn er daran Interesse haben sollte.
    Meines Erachtens ist das ein genau so wichtiger, oder unwichtiger?, Aspekt, wie das Vorhandensein von DSL.
    Meistens ist es halt so, daß man in irgendeinen sauren Apfel beißen muß, wenn man andere Vorteile haben will.
    Grüße hade13

  7. #7
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    Zitat Zitat von spiderbirdy Beitrag anzeigen
    Ich drücks mal ein bischen überspitzt aus um das eigentliche Manko zu verdeutlichen.
    Das heißt, das mein verbrieftes Recht per GG, im Zweifelsfall unter den Interessen des Vermieters steht. Ich kann durchaus beide Parteien verstehen. Entweder habe ich ein Grundrecht oder ich hab keines, aber so ist das halt "Recht" haben und "Recht" bekommen.
    Zumal ich dann auch noch begründen muß, warum ich mein Grundrecht in Anspruch nehmen will...............das ist dann schon schwerer, zumindest wenn man die Muttersprache als Argument anführt.
    spiderbirdy
    Das heisst es eben nicht, wenn Du eine Wohnung mietest und der Vermieter bietet einen Kabel/oder Antennenanschluss ist das Grundrecht auf Information ja gegeben, kommt er dem nicht nach und bietet keine Möglichkeit für Fernsehempfang kann ich selber eine Schüssel aufstellen.
    Es gibt aber noch eine Möglichkeit, wenn ich einen Balkon habe, der Richtung Süden liegt, kann ich ohne den Vermieter zu fragen eine Schüssel nutzen, darf dabei bloss keine baulichen Veränderungen vornehmen, wie Schüssel an der Wand anbringen in dem ich Löcher bohre für die Halterung, befestige ich die Schüssel an einen alten Sonnenschirmständer kann er nichts machen.

  8. #8
    Moderator Avatar von LunaBase
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    Zitat Zitat von pernod Beitrag anzeigen
    Das heisst es eben nicht, wenn Du eine Wohnung mietest und der Vermieter bietet einen Kabel/oder Antennenanschluss ist das Grundrecht auf Information ja gegeben, kommt er dem nicht nach und bietet keine Möglichkeit für Fernsehempfang kann ich selber eine Schüssel aufstellen.
    Es gibt aber noch eine Möglichkeit, wenn ich einen Balkon habe, der Richtung Süden liegt, kann ich ohne den Vermieter zu fragen eine Schüssel nutzen, darf dabei bloss keine baulichen Veränderungen vornehmen, wie Schüssel an der Wand anbringen in dem ich Löcher bohre für die Halterung, befestige ich die Schüssel an einen alten Sonnenschirmständer kann er nichts machen.

    Das ist so nicht richitg.

    Und ob er das kann......

    Er kann verlangen, das der Gegenstand(hier die Satantenne) ordungsgemäß und den aktuellen Vorschriften entsprechen.

    Die Sat-Antenne darf auch nicht komplett über der Balkonbrüstung überstehen. Sondern nur zu Hälfte.

    Und eine Sat-Antenne am Sonnenschirm ist keine ordnungsgemäße oder zugelassene Befestigung, entspricht nicht den Vorschriften.

    Hier kann der Vermieter sein Eigentum schützen.

    Hierzu gehört eine zugelassene Halterung:

    Balkonständer mit Fuß: Zählt als allgemeiner Gegenstand(wie Sonnenschirm, Stuhl, Liege...)

    Fensterhalterung

    o.ä.
    Ich bins, de Satmän......

  9. #9
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    @pernod
    wir schreiben hier aber über das Grundrecht der individuellen Informationsfreiheit. Was dann individuell ist, ist im Einzelfall vom Gericht zu klären................so wie es hier schon erläutert wurde........

  10. #10
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    so ich als Außländer hab da auch was wichtiges zu berichten

    wenn ich meinem Vermieter sage das ich Kroatisches fernsehn gucken will weil warum auch immer
    da gibts es sowieso nur 2-3 wichtige Sender

    und genau diese sind über Kabel und Sat zu empfangen

    der Vermieter hat daher auch das Recht zu sagen das du keine Sat anlage bekommst weil die Muttersprache Kanäle auch über Kabel zu empfangen sind

    im digitalen Kabelnetz wird so einiges eingespeist...
    für mich würde quasi auch ein klenes Paket von Unitymedia reichen


    ob die Ausrede generell gillt
    "ich Ausländer ich darf ne schüssel anbauen" mag ich zu bezweifeln
    meine letzte Wohnung war nicht Denkmal geschüzt, aber da wurde sehr viel auf Ordnung geachtet, da eine genehmigungs als Ausländer zu bekommen war unmöglich da das ganze auf einer Vermieterversammlung besprochen werden muss ob der Herr Müller so eine Anlageverbauen darf
    hätten sowieso alle dagegen gestimmt
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