Zitat Zitat von Gus Teutul Beitrag anzeigen
Nö, mußte er nicht. Da ihm als Waffenbesitzer bekannt ist, dass von den Waffen in seinem Besitz eine besondere Gefahr ausgeht, hat er unabhängig vom psychischen Zustand seines Sohnes jederzeit die absolute Sorgfaltspflicht darüber, dass unbefugte Nutzung bzw. unbefugter Zugriff ausgeschlossen sind. Es ist immer vom schlimmsten Fall im Falle eines Verstoßes auszugehen.

Dumm, wenn man meint, eine abstrakte Gefahr würde ausreichen.
Als ob man die fahrlässige Tötung in ein Gefährdungsdelikt umdeuten könnte. Copy and paste ist dann halt doch nicht alles.
Gus Teutul, Du weißt, dass Du gerade in meinem Fischteich schwimmst