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Thema: EU-Glühlampenverordnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ab in die Steinzeit

    Klasse Idee!

    Ich kaufe für sehr viel Geld eine Energiesparlampe.


    Dann sitze ich gezwungermaßen bei gedämpftem Licht (Lumenzahl)

    vor meinem Mittagessen, das wegen der Energiesparlampe

    irgendwie unappetitlich aussieht.


    Nach relativ kurzer Zeit entsorge ich die herkömmliche Energiesparlampe

    auf eigene Kosten im Wertstoffhof, da sie Quecksilber enthält.


    Danach erwerbe ich die neue LED Energiesparlampe für schlappe 22,50

    und strahle übers ganze Gesicht!


    Und schon sind weltweit 50 % Energie gespart,

    da ich mir nämlich irgendwann kein Licht mehr leisten kann


    Nennt sich insgesamt: Ökologische Politik.


    Mir gangst


    Gruß

    Bobby

  2. #2
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    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Nach relativ kurzer Zeit entsorge ich die herkömmliche Energiesparlampe
    auf eigene Kosten im Wertstoffhof, da sie Quecksilber enthält.
    Bobby
    Hallo!!!
    Das Entsorgen der Energielampe ist "Kostenlos" beim Wertstoffhof oder Schadstoff Mobil der jeweiligen Gemeinden und Städten abzugeben.
    Wichtig: Beim Kauf der Lampe bezahlt jeder von uns eine Entsorgungspauschale von ca. 0,23 € je Energielampe oder Neonröhre im Einkaufspreis lt. dem aktuellen Elektronikschrott Gesetz!!

    >>> Elektronikschrott Gesetz <<<

    HEVAL
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    Geändert von Heval (10.10.09 um 19:16 Uhr)
    Den Wert eines Menschen erkennt man
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    sondern an dem, was er gibt...

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