Zitat Zitat von Reus1972 Beitrag anzeigen
Glaube mir wenn ich sage dass der Weg praktikabel ist!
Hab mit solchen oder ähnlichen Sachen oft zu tun und ich kann auch aus eigener Erfahrung ein Lied davon singen wie Richter zu entscheiden pflegen!
Oft ist es auch wunschdenken dass ja eigentlich sowas durchgehen sollte weil es ja eigentlich alles FAST richtig geschrieben oder besser gesagt dargestellt ist.
Entscheidend bei sochen Sachen ist IMMER der Richterspruch!
Wenn es überhaupt soweit kommt, was ich aber bei solchen Sachen von vornherien ausschliesse. Weil einfach jeder seriöse Anwalt von vornherein seinem Mandanten (dem Verkäufer) abraten würde überhaupt eine Klage einzureichen!
Du hast mich falsch verstanden.

Ich meinte, dass der Weg, nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen, nur möglich ist, wenn man vorher bemerkt, dass man nur einen Karton ersteigert hat.

Der Käufer wird es aber vermutlich erst bei Erhalt der Lieferung bemerken.

Dann hat er aber schon gezahlt. Er kann sich dann nicht verklagen lassen sondern müsste selber klagen.