FAKT ist, alle Briefe, die raus gehen werden als pdf hinterlegt. Somit ist eindeutig nachvollziehbar, wer dieses Schreiben erhalten hat und wer es sich ausgedruckt hatte.
Ob sie nun wirklich einen solchen Schritt (Revision) machen bleibt fraglich, da das Angebot von Premiere, zumindest auf dem Antrag, nicht verbindlich und schon gar nicht persönlich war(hierzu hätte zumindest die alte KD-Nr oder der Name der Person auf dem Antragsformular stehen müssen). Somit habt Ihr ein freibleibendes Angebot geschickt (Willenserklärung 1) und die mit Ihrer Bestätigung (Willenserklärung 2) dann den Vertrag geschlossen. Diesen zu bestätigten Konditionen - denke da ist nicht viel drin. Eine Erhöhung der Kosten aufgrund der Aussage man sei nicht berechtigt, sehe ich rechtlich mehr als kippelig.