Siehst Du, genau das ist der Knackpunkt.
Du hast ja vollkommen Recht damit, dass es Regelungen in AGB's geben kann, die von Anfang an nichtig sind - wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen würden.
Aber gerade in dem Punkt der Sonderkündigung des Gesamt-Abos bei Wegfall einzelner Leistungen ist das eben nicht so eindeutig.
Deine Meinung mag ja durchaus auch von einem Gericht genau so gesehen werden, trotzdem ist die AGB an dieser Stelle bis dahin wirksam.
Vielleicht sollten wir einfach darauf setzen, dass sich Brummi gegen Disney und Co. durchsetzt, damit es erst gar nicht zu so einer Situation kommt...
