Gerichtsurteil hin Gerichtsurteil her:
Wenn man eine Sache käuflich erwirbt ist man Eigentümer derselben,egal um welche Dinge es geht.Und was einem gehört kann man verschenken,verleihen,wegwerfen und auch verkaufen nur wie in
diesem Fall nicht vervielfältigen und dann verkaufen.
Wo kämen wir denn hin wenn man etwas kauft, mit der Auflage des Verkäufers
es nicht wieder zu veräußern.
Das den Softwareherstellern der Gebrauchthandel nicht schmeckt, liegt auf der Hand aber eingeschränktes Eigentumsrecht bei Handelsware gibt es meines
Wissens nicht.