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Thema: Premiere erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur / Käufer in Gefahr?

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  1. #1
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    Straftat?

    Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.
    Müsste da nicht ein ähnlicher Sachverhalt greifen wie beim Aushebeln von Kopierschutzmaßnahmen die schon lange als unsicher gelten? AFAIK kann man da nämlich auch nicht mehr für belangt werden, wenn man das ohne jedes technische know how bewerkstelligen kann.

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Deodatus Beitrag anzeigen
    Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.
    Hi Deodatus, die Sache läuft anderes herum, die Staatsanwaltschaft ermittelt zuerst und nur dann wenn die Ermittlungen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bietet, reicht Sie die Klageschrift beim zuständigen Gericht ein. Anlass i. d. S. ist gegeben, wenn nach eigener Prognose der Staatsanwaltschaft am Ende der Hauptverwandlung zum Antrag auf Verurteilung kommen wird.

    Letzlich gegenüber dem gewöhnlichen Käufer eher eine theoretische Möglichkeit.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

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