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Ergebnis 16 bis 30 von 42

Thema: Frage zu mündlichen Kaufverträgen

  1. #16
    Stammuser
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
    sicher nicht !
    Hier ist erstmanl zweitrangig, wie Du über seinen Aufwand denkst - weil Du nicht betroffen bist.
    Er hat eine Rechtsschutzversichung, das hättest Du lesen können.
    Die enthält auch den "allgemeinen Vertragsrechtsschutz".
    Und genau für solche strittigen Fälle gibt es diesen Schutz.
    Daher stellt sich die Frage nach "Aufwand" überhaupt gar nicht.
    Insofern kann er gar nichts verlieren - nur gewinnen.

  2. #17
    SMember Avatar von Hawak
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    Leute, lasst uns hier bloss nicht streiten!

    Das macht Carlo schon mit dem Ex-Möbelhaus seines Vertrauens!

    Ähmmm, er hatte ja auch nur zu Anfang gefragt, ob so eine mündliche Absprache wohl die Kriterien eines Vertragsabschlusses erfüllt, mehr nicht.

    @Carlo75
    Für den Fall, dass Du die Sache mit anwaltlicher Hilfe angehen willst, wäre es vielleicht ganz schön, hier mal bei Gelegenheit zu schreiben, was so passiert ist...

  3. #18
    Stammuser
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    jo , der gutschein über 20 euro
    sorry , hatte ich überlesen ( RV ohne selbst kohle )
    dann sollte er langsam aufhören hier zu meckern,sonder ab zum anwalt !
    und wenn schon denn schon , ab durch alle instanzen ....
    Ich mecker doch gar nicht (?), Termin beim RA hab ich für morgen bekommen, bin mal gespannt.

    Ich werd euch auf dem laufenden halten, bin echt mal gespannt.

    MfG

    Carlo

  4. #19
    SMember Avatar von datahh
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    Ich denke da wirst du machen können was du willst aber du wirst keine Chance
    haben, weil du hast keinen Vertrag sondern lediglich ein Angebot bekommen,
    genauso wie das Möbelhaus von dir ein Angebot hat das du die Möbel zu
    diesem Preis kaufst. Erst an an der Kasse wird daraus ein Vertrag nämlich
    dann wenn beide Seiten zustimmen und du den Kaufpreis hinlegst und die Dame
    an der Kasse dein Geld annimmt (ab dem Momment gibt es einen Kaufvertrag).
    Schau mal in die AGB`S vom dem Möbelhaus, da gibt es bestimmt den Passus
    Zwischenverkauf vorbehalten. Und schon war´s das. Also spar dir deine Zeit
    und such dir wo anderst neu Möbel. Und bei nächsten mal laß dir einen Kaufvertrag
    ausdrucken und leiste eine Anzahlung, den dann ist es kein Angebot mehr sondern
    ein Vertrag.

    Cu DataHH
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  5. #20
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von datahh Beitrag anzeigen
    Ich denke da wirst du machen können was du willst aber du wirst keine Chance
    haben, weil du hast keinen Vertrag sondern lediglich ein Angebot bekommen,
    genauso wie das Möbelhaus von dir ein Angebot hat das du die Möbel zu
    diesem Preis kaufst. Erst an an der Kasse wird daraus ein Vertrag nämlich
    dann wenn beide Seiten zustimmen und du den Kaufpreis hinlegst und die Dame
    an der Kasse dein Geld annimmt (ab dem Moment gibt es einen Kaufvertrag).
    Nachdem ich mich nun heute habe beraten lassen, kann ich Dir sagen, dass ist Quatsch mit Soße.

    Der Verkäufer des Möbelhauses ist berechtigt (wer hätte es geglaubt) Verkäufe im Namen des Möbelhauses durchzuführen.
    Dafür ist auch keine schriftliche oder sonstige Form nötig. Mit der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer (beidseitige Willenserklärung) kommt der Kaufvertrag zu Stande.
    An der Kasse bekommst Du nur noch einen Beleg darüber für Garantiefälle etc. und die Ware geht in deinen Besitz über.

    Da ich somit einen gültigen Kaufvertrag mit dem Möbelhaus hatte, sind sie auch zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Können sie dies nicht, sind sie zur einem Schadensersatz für Mehrkosten bei anderweitiger Beschaffung verpflichtet.

    Da ich meine Frau als Zeugin dabei war, sowie ein Geschäftskollege ein Telefonat mitbekam, wo ich den Abholtermin mit dem Verkäufer besprach, kann ich genug beweisen.

    Das Möbelhaus war der Kanzlei auch sofort bekannt, dort scheint es öfters zu Problemen mit "Kunden" zu kommen.

    MfG

    Carlo

  6. #21
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    Zitat Zitat von Carlo75 Beitrag anzeigen
    Nachdem ich mich nun heute habe beraten lassen, ...
    Genau das, was Du nun erfahren hast, hatte ich Dir vorher schon geschrieben.
    Nun geh mal IN DIE VOLLEN, Du hast gute Aussichten, wenigstens Schadensersatz zu bekommen für das Dir entgangene Schnäppchen.


  7. #22
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von mike101 Beitrag anzeigen
    Kann auch verstehen, dass Du sauer bist,
    mich wundert indes doch die Hartnäckigkeit, mit der Du dem nutzlosen Ärger hinterherläufst.
    Die Hartnäckigkeit kommt ganz einfach daher, dass ich mich nicht verarschen lassen! Und was nutzlos ist und was nicht entscheide andere, aber nicht Du...
    Ich habe nichts zu verlieren, ich kann nur dazu gewinnen.
    Zitat Zitat von Kuttel_Daddeldu Beitrag anzeigen
    Genau das, was Du nun erfahren hast, hatte ich Dir vorher schon geschrieben.
    Nun geh mal IN DIE VOLLEN, Du hast gute Aussichten, wenigstens Schadensersatz zu bekommen für das Dir entgangene Schnäppchen.
    Ja wie gesagt, der Händler wird nun erst einmal mit der Aufforderung angeschrieben, die Ware zu übergeben.
    Kann oder will er dies nicht, werden wir den nächsten schritt tun und Klage einreichen.
    Das kann sich ziehen, ganz klar...aber bis zum nächsten Sommer ist es noch eine Weile und der jetzige ist schon lang vorbei.

    MfG

    Carlo

  8. #23
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    nein , nur seine meinung !
    wenn dein " berater " der meinung ist , dann wage den schritt und halte
    uns auf dem laufenden ...
    Das war auch nicht wertend gemeint, sondern sollte ganz einfach die rechtliche Ansicht wiedergeben. Ich denke das mein Anwalt da dann doch mehr Ahnung hat.

    MfG

    Carlo

  9. #24
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    Zitat Zitat von Carlo75 Beitrag anzeigen
    der Händler wird nun erst einmal mit der Aufforderung angeschrieben, die Ware zu übergeben.
    Kann oder will er dies nicht, werden wir den nächsten schritt tun und Klage einreichen.
    Ich habe selbigen Vorgang mit einer gekauften Pelzjacke für meine Frau erlebt.
    Gekauft mit fester Preisabsprache (war ein Supersommerchnäppchenpreis) plus Terminzusage betreffend Abholung+Barzahlung.
    Arbeitskollege war Zeuge, hatte mich mit seinem Pkw gefahren, weil damals mein Pkw in der Werkstatt war - und war die ganze Zeit dabei.
    Plötzlich war beim Abholungstermin die Pelzjacke weg - weil schon "verkauft".
    Mein Rechtsschutz (Rechtsschutz Union) hat sofort Deckungszusage gegeben.
    Lief prima, habe 300 Euro Schadensersatz bekommen, das war der zugesagte Preisnachlass.

  10. #25
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von Aunty Beitrag anzeigen
    Nun
    nu sind paar tage vergangen, hast du irgendwas in die wege geleitet ?
    Wenn du in deinem Fall recht bekommst (ohne Zeuge und allem ) dann sage mir bitte bescheid denn dann gehe ich los und verklage erstmal ein Möbelhaus was mir ne Neue Küche zum halben Preis versprochen hat, verklage den Mediamarkt der mir das neueste LCD zum halben Preis versprochen hat............. du verstehst worauf ich hinaus will ?
    gruß
    Steht alles in Post 28 und 32. Wie kommst Du darauf, dass es keine Zeugen gab?

    MfG

    Carlo

  11. #26
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    Zitat Zitat von Aunty Beitrag anzeigen
    Nun
    nu sind paar tage vergangen, hast du irgendwas in die wege geleitet ?
    Wenn du in deinem Fall recht bekommst (ohne Zeuge und allem ) dann sage mir bitte bescheid denn dann gehe ich los und verklage erstmal ein Möbelhaus was mir ne Neue Küche zum halben Preis versprochen hat, verklage den Mediamarkt der mir das neueste LCD zum halben Preis versprochen hat.............
    du verstehst worauf ich hinaus will ?
    gruß
    ???

    Eigentlich ist es ziemlich unverständlich, worauf Du hinaus willst.

    Zumal Carlo doch recht verständlich schon geschrieben hat,
    - dass er Zeugen hat,
    - was er bisher unternommen hat und
    - wie es nun weiter geht.

    Nicht gelesen?

  12. #27
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    [QUOTE=Aunty;741768]
    Zitat Zitat von Kuttel_Daddeldu Beitrag anzeigen
    ???
    Eigentlich ist es ziemlich unverständlich, worauf Du hinaus willst.
    eigentlich nicht aber ich kanns extra für dich nochmal erklären ,
    Danke, wenn es der Rechtsfindung dienlich ist... ;)
    wenn das "Mündliche" so viel wert wäre dann...
    Dein Text war überflüssig.
    Wenn Du nächstmal in einen Thread mitten rein kommst, dann lies ihn bitte erstmal von Anfang an.
    Damit Du auf den vollständigen Stand kommst.
    Dann könntest Du in diesem Thread sehen, dass Deine sich im Kreis drehenden Bemerkungen wirklich überflüssig waren.
    Denn alles wurde bereits beschrieben.
    Dann hättest Du z. B. auch lesen können, dass ich selbst das alles schon mit Erfolg durchgemacht habe.
    ich hoffe das auch du jetzt etwas verstanden hast.
    It´s your turn, my little friend. ;)


  13. #28
    Stammuser
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    Zitat Zitat von Aunty Beitrag anzeigen
    schade das es hier kein danke button
    Wieso?

    Hier ist er: DANKE


  14. #29
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    Zitat Zitat von Carlo75 Beitrag anzeigen
    Steht alles in Post 28 und 32. ...
    Du warst ja nun beim Anwalt.
    Und der hat ja sicher nun ein Schreiben an "Dein" Möbelhaus geschrieben.
    Sicher mit bestimmten Forderungen.

    Mich würde mal interessieren, was in dem Brief drin steht.
    Also ohne Namen + Adressen, aber mit den wesentlichen Punkten + Fristen etc.

    Könntest Du das hier bitte mal posten?
    Das würde andere hier sicher auch interessieren.

    Danke!

  15. #30
    Stammuser
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von Kuttel_Daddeldu Beitrag anzeigen
    Du warst ja nun beim Anwalt.
    Und der hat ja sicher nun ein Schreiben an "Dein" Möbelhaus geschrieben.
    Sicher mit bestimmten Forderungen.
    Mich würde mal interessieren, was in dem Brief drin steht.
    Also ohne Namen + Adressen, aber mit den wesentlichen Punkten + Fristen etc.
    Könntest Du das hier bitte mal posten?
    Das würde andere hier sicher auch interessieren.
    Danke!
    Hab leider bis heute noch keine Kopie des Schreibens bekommen, aber sobald ich sie habe, melde ich mich.

    MfG

    Carlo

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