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Thema: SAT-Schüssel: jahrelang geduldet, soll nun weg

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Urmels Alptraum
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    Avatar von fritzmuellerde
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    Zitat Zitat von madmic Beitrag anzeigen
    solange der spiegel auf dem balkonboden steht, und nicht höher ist wie das balkongeländer, kan keiner was machen !!! genauso könntest du ne pflanze hinstellen.
    ich kan es auch sagen weil ich schon bei mehrerern anwälten war, und einen kleinen krieg geführt habe.
    was die evtl verboten werden kann , ist sie am geländer befässtigen.
    aber auf dem boden kanst du hinstellen was du willst.
    wie hast das denn hinbekommen daß die schüssel auf dem boden steht und nicht umkippt beim nächsten wind???

  2. #2
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    Zitat Zitat von fritzmuellerde Beitrag anzeigen
    wie hast das denn hinbekommen daß die schüssel auf dem boden steht und nicht umkippt beim nächsten wind???
    http://www.berlin-satshop.de/sat-sta...latte-T541.htm

    mit genau diesem ständer, da kommt eine gehwegplatte rein, bei einem guten baumarkt gibt es ganz schöne sogar.
    bei einer 80er schüssel, hält es klasse, und kippt net um.
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  3. #3
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Hallo firzmuellerde,

    ich würde Deinen Vermieter zunächst einmal "freundlich" auf dieses BGH-Urteil hinweisen (siehe auch den link von Bobby) :

    ........"Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird. (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007)

    Gruß

  4. #4
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    das ist aber der punkt !
    wer will oder kann definieren , ob der " optische eindruck " nennenswert gestört wird ?
    dein vermieter wird garantiert sagen , ist gestört , denn er will dir ja
    den kabelanschluss aufdrängen !
    es sei denn , er ist ein guter vermieter ...

    ...ich persönlich sehe da vom Rechtsstandpunkt gute Chancen für Fritze, zumal es ja vorher erlaubt und geduldet wurde und Fritze darüberhinaus Spanier ist!

    ...... ist natürlich auch eigenes Ermessen von Fritze auf diesen neuen Rechtsstandpunkt zu pochen! ....denn wenn das Mietverhältnis einmal gestört ist, können in anderen Bereichen "Repressalien" durch den Vermieter die Folge sein.

    Mein Rat in solchen Fällen: ...mit dem Vermieter ein freundliches Gespräch unter Berufung auf das BGH-Urteil zu führen. ....es kann doch durchaus sein, dass der Vermieter von diesem neuen BGH-Urteil keine Kenntnis hat und seine Entscheidung überdenken wird.

  5. #5
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Hier fritz ist auch ein Bild für die Montage bei.
    Sind Schraubfüße für Gerüststangen.
    http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=89955


    Du KANNST immer eine Schüssel auf den Balkon stellen. Sie darf wie erwähnt nicht mit der Fassade fest verbunden (geschraubt) sein.

    Mein Schüssel lug auch ca. 20cm über die Balkonbrüstung rüber. Das ist völlig legal, denn es kann auch ein hochgeklappter Balkontisch sein.
    Dafür brauchst du keine Genehmigung und auch keine Erlaubnis deiner Vermieters.

    Ein offener Balkon wird mit der hälfte an m² zur beheitzten Wohnfläche gerechnet. Ein geschlossener mit volle m².
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