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Thema: sat schüssel die auch ohen freie sicht gut funktioniert

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  1. #1
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    als ich mit dem typen von der LEG gesprochen habe habe ich ihm ja gesagt das es dieses urteilsrecht gibt

    ober das bis dahin wusste weiß ich net aber dennoch müssen andere abstimmen( frühestens Juni) ob ich eien sat schüssel anbringen darf


    was ist das für ein gesetz, wo 30 andere vermieter drüber abstimmen dürfen ob ich eine schüssel haben darf, wenn diese urteilsrecht für Ausländer gilt

  2. #2
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von Daniel_525_24V Beitrag anzeigen
    als ich mit dem typen von der LEG gesprochen habe habe ich ihm ja gesagt das es dieses urteilsrecht gibt
    ober das bis dahin wusste weiß ich net aber dennoch müssen andere abstimmen( frühestens Juni) ob ich eien sat schüssel anbringen darf
    was ist das für ein gesetz, wo 30 andere vermieter drüber abstimmen dürfen ob ich eine schüssel haben darf, wenn diese urteilsrecht für Ausländer gilt
    Ich kenn' mich da auch nicht so gut aus.
    Das die Vermieter abstimmen müssen über den Anbau einer Schüssel ist garantiert in der Teilungserklärung (der Eigentümer) bzw. in einem verbindlichen Mietvertragsrahmen (für die Mieter) so festgelegt.

    Trotzdem kannst Du - soweit ich weiss - unabhängig von Abstimmung oder Ergebnis der Abstimmung eine Schüssel anbringen. Das ist für Ausländer durch BGH- bzw. BVG-Urteile mehrfach bestätigt worden. Natürlich gibt's auch da wieder Einschränkungen und Bedingungen und was weiss ich.

    Mein Tipp: Mal 50.- Euro und den Mietvertrag in die Hand nehmen und zu einem Rechtsanwalt (oder Internet-Beratung) gehen und fragen, was nun möglich ist.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
    Ich kenn' mich da auch nicht so gut aus.
    Das die Vermieter abstimmen müssen über den Anbau einer Schüssel ist garantiert in der Teilungserklärung (der Eigentümer) bzw. in einem verbindlichen Mietvertragsrahmen (für die Mieter) so festgelegt.
    Trotzdem kannst Du - soweit ich weiss - unabhängig von Abstimmung oder Ergebnis der Abstimmung eine Schüssel anbringen. Das ist für Ausländer durch BGH- bzw. BVG-Urteile mehrfach bestätigt worden. Natürlich gibt's auch da wieder Einschränkungen und Bedingungen und was weiss ich.
    Mein Tipp: Mal 50.- Euro und den Mietvertrag in die Hand nehmen und zu einem Rechtsanwalt (oder Internet-Beratung) gehen und fragen, was nun möglich ist.
    Hi
    Er kann schon ne Schüssel anbringen aber der Vermieter sagt ihm wo.
    Das ist in der Regel auf dem Dach, ordentlich Montiert und mit einer schriftlichen Erklärung versehen damit da andere Mieter auch mit dran können.
    Außerdem ist in der Regel noch eine Kaution fällig damit das Ding beim Auszug auch wieder abgebaut wird und alles Fachgerecht zurückgebaut wird.
    So wirds bei uns gehandhabt und ich finde das absolut richtig. Wie sieht das denn aus wenn jeder so wie er gern möchte die Hausfasade verunstaltet?
    Ich hab meine Schüssel hinter der Balkonbrüstung ( 1m hoch Beton ) auf den Boden gestellt. Funzt mit 3 LNB einwandfrei und von aussen ist nix zu sehen.

  4. #4
    Stammuser Avatar von Tittare
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    Zitat Zitat von Buschmann Beitrag anzeigen
    Hi
    Er kann schon ne Schüssel anbringen aber der Vermieter sagt ihm wo.
    Das ist in der Regel auf dem Dach, ordentlich Montiert und mit einer schriftlichen Erklärung versehen damit da andere Mieter auch mit dran können.
    Außerdem ist in der Regel noch eine Kaution fällig damit das Ding beim Auszug auch wieder abgebaut wird und alles Fachgerecht zurückgebaut wird.
    So wirds bei uns gehandhabt und ich finde das absolut richtig. Wie sieht das denn aus wenn jeder so wie er gern möchte die Hausfasade verunstaltet?
    Ich hab meine Schüssel hinter der Balkonbrüstung ( 1m hoch Beton ) auf den Boden gestellt. Funzt mit 3 LNB einwandfrei und von aussen ist nix zu sehen.
    Hi Daniel,
    hi all,
    das Recht eines Ausländers auf Empfang eines Programmes in seiner Muttersprache besteht gegenüber dem Vermieter. Ist jedoch der Vermieter Miteigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft so kann er dieses Recht nicht gegen seine Miteigentümer durchsetzen.
    Das "sichtbare" Anbringen einer Satschüssel verändert das äußere Erscheinungsbild der Fassade und erfordert einen Beschluss der WEGemeinschaft. Wenn da nur ein Einziger gegen ist und seine Rechte durchsetzt, bleibt´s dunkel.
    T.

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