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Thema: Schüler drohte im „Counter Strike“-Chat mit Blutbad am Nikolaus-Tag

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Seniormitglied Avatar von Stegum
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    Was brauchen wir denn noch alles???

    Im Paragraph 131 heißt es bislang:
    "Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
    (4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. "

    Das ist Weltweit die strengste Reglementierung!!!

  2. #2
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    Avatar von ingimaus
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    Zitat Zitat von Stegum Beitrag anzeigen
    Was brauchen wir denn noch alles???
    Im Paragraph 131 heißt es bislang:
    "Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
    (4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. "
    Das ist Weltweit die strengste Reglementierung!!!
    Es muss auch Anwendung finden.

  3. #3
    Seniormitglied Avatar von Stegum
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    Findet es, findet es!!!
    Sogar so gut dass es viele viele Arbeitsplätze vernichtet oder verhindert!

  4. #4
    Seniormitglied Avatar von Stegum
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    Es gibt Dinge die kann der Staat nicht regeln und auch nicht verhindern,
    jeder Einzelnde ist für sich in seinem Umfeld in der Verpflichtung, das zu tun
    was in seiner Macht steht.
    Aber man wird es nie ganz verhindern können, dass so etwas passiert.
    Damit muss man sich abfinden. Solange die Menschen so sind wie sie sind,
    wird sowas immer wieder passieren.
    Bei 80 Millionen Einwohnen kann auch mal einer durchknallen!
    Das ist vor zig Jahren auch ohne Rechnertechnik und Internet vorgekommen.
    Man sollte nicht den Spielen die Schuld geben da sie nur ein kleiner Aspekt
    sind, welcher meiner Meinung nach keine beweisbaren Schäden (bei normaler
    Benutzung) auf die Menschliche Psyche hat.
    Nach der von den Politikern verwendeten Argumentationsbasis hätte man
    auch Bugs Bunny als Grund für einen "Amoklauf" einstufen können, oder das
    allseits beliebte Kinderbuch Harry Potter in dem ein Kind 7 Jahre lang mit dem
    Tod konfrontiert wird und versucht die Quelle zu vernichten die es bedroht.
    Auch dort sterben Menschen und keiner findet das auffällig wenn bei einem
    "Amokläufer" gewalttätige Bücher zu finden sind. Jedes Individum reagiert
    anders auf in Medien Dargestelltes und es hat keinen Sinn das Medium zu
    verbieten!
    Oder sollen wir nun all solche Bücher verbrennen??
    (Hatten wir das nicht in Deutschland schon mal ?!?!?!?!)
    So nun is von meiner Seite alles zum Thema geschwätzt :-)
    Schönen Abend noch
    Ich gehe nun ein Killerspiel spielen!
    MfG
    Stefan
    Geändert von Stegum (07.12.06 um 01:32 Uhr)

  5. #5
    SMember
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    Na hoffentlich Killst Du dich da nicht selbst.

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