Hallo Bobby,
sorry, aber das BGH-Urteil von 2007 bezieht sich auf was ganz anderes. Premiere wurde es damals untersagt
vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge zu erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen.
Darauf beruft sich Sky ja nicht. Sie versuchen nicht gestiegene Programmbereitstellungskosten auf "tassilo3001" umzulegen, wie sie bzw Premiere es früher gemacht hatte/n.
Sie sagen bzw sagten ja dass tassilo3001 angeblich als Mitarbeiter des Fachhandels (was er nie behauptet hat) einen "Sonderpreis" erhalten hat und er diesen nur noch gegen entsprechenden Nachweis weiterhin bekommt, ansonsten muß er den regulären Preis bezahlen. Das hat nichts mit dem Punkt 3.61 des BGH-Urteils zu tun.
Aber das Thema hat sich ja eh für tassilo zum Guten erledigt.![]()
Sagt Ihr...... wenn er nicht nachweisen kann, das er da noch arbeitet, ( er braucht den Stempel der Firma+ Chef) wird der Vertrag auf Standart Kondies umgestellt, da Mitarbeiterabos grundsätzlich Komplettabos sind mit 30... 40 ...oder 50 Euro Gutschrift pro Monat