Man muss strikt Gewährleistung und Garantie auseinanderhalten. Die Garantie gibt der Hersteller ggf. und dann freiwillig, die Gewährleistung trifft den Verkäufer, nicht den Hersteller. Und wenn X bei Y etwas einbaut, haben wir regelmäßig einen gemischten Kauf- und Werkvertrag (Werklieferungsvertrag).