Zitat Zitat von buedi30 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen mal ne Frage an euch.
Kann ein Handwerker seine Arbeitszeit der Industrie in Rechnung stellen, wenn er ein defektes Gerät in der Garantiezeit beim Kunden tauschen muß? Gehört das nicht zum unternehmerischen Risiko des Handwerkers? Kennt da jemand die Gesetzeslage, oder hat eine Idee wo ich as finden kann?
Gruß
Buedi30
Man muss strikt Gewährleistung und Garantie auseinanderhalten. Die Garantie gibt der Hersteller ggf. und dann freiwillig, die Gewährleistung trifft den Verkäufer, nicht den Hersteller. Und wenn X bei Y etwas einbaut, haben wir regelmäßig einen gemischten Kauf- und Werkvertrag (Werklieferungsvertrag).