Servus Fritz,
ich fürchte, Du hast schlechte Karten!
DAS und die darauf folgende Diskussion ist tatsächlich der neueste Stand!
Wenn Du eine schriftliche Erlaubnis hast...kein Problem,
ansonsten wird der Vermieter seine Fassade als schützenswert
und Kabel als ausreichend begründen können.
Gewohnheitsrecht (Duldung) gibt es in solchen Fällen nicht.
Da ich mich mit dieser Frage schon länger beschäftige, hilft DIES
gerade in Deinem Falle, vielleicht auch weiter...oder eben leider nicht.
Trotzdem alles Gute
vom Bobby