Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
das ist aber der punkt !
wer will oder kann definieren , ob der " optische eindruck " nennenswert gestört wird ?
dein vermieter wird garantiert sagen , ist gestört , denn er will dir ja
den kabelanschluss aufdrängen !
es sei denn , er ist ein guter vermieter ...

...ich persönlich sehe da vom Rechtsstandpunkt gute Chancen für Fritze, zumal es ja vorher erlaubt und geduldet wurde und Fritze darüberhinaus Spanier ist!

...... ist natürlich auch eigenes Ermessen von Fritze auf diesen neuen Rechtsstandpunkt zu pochen! ....denn wenn das Mietverhältnis einmal gestört ist, können in anderen Bereichen "Repressalien" durch den Vermieter die Folge sein.

Mein Rat in solchen Fällen: ...mit dem Vermieter ein freundliches Gespräch unter Berufung auf das BGH-Urteil zu führen. ....es kann doch durchaus sein, dass der Vermieter von diesem neuen BGH-Urteil keine Kenntnis hat und seine Entscheidung überdenken wird.