Vielleicht bin ich ja hier der Einzige, der schon mal das komplette Drama miterleben 'durfte'.
Das was Du oben geschrieben hast, ist leider nicht korrekt. Insbesondere der Vergleich mit dem Zeitungs-Abo ist irreführend und auf die Telefon-Anbieter-Abzocke nicht übertragbar.
Wer es haben möchte, kann von mir gerne den kompletten Schriftverkehr mit dem Telefon-Abzocker, dem bisherigen Anbieter Arcor, dem Inkasso-Büro, der Staatsanwaltschaft, der Verbraucherschutz******** in Berlin, der Schufa und der Bundesnetzagentur für Telekommunikation erhalten.
Für alle die die Kurzfassung (die auch schon lang genug ist) bevorzugen, bitte sehr:
1) Anruf der Firma Flexfon bzgl. Zusendung von Werbematerial. Obwohl ich abgelehnt habe, flatterte 2 Tage später ein tolles Prospekt herein.
2) Nach vier Wochen erhielt ich eine Rechnung der Firma Flexfon über die von mir genutzten Leistungen (Telefonie).
3) Anruf bei Flexfon, ob denn wenigstens Essen & Trinken bei der Firma noch funktioniert. Mit dem Argument, ich habe doch einen Vertrag und müsse dafür bezahlen, wurde aufgelegt.
4) Anruf bei Arcor. Man sagte mir, dass ein Umstellungsauftrag der Telekom vorliege, den Anschluss freizugegeben.
5) Anruf bei der Telekom. Man sagte mir, dass der Anschluss auf die Firma Flexfon gemäß deren Auftrag durchgeführt wurde.
Zwischenstand: Ohne das es zu einem schriftlichen Vertrag gekommen ist, hat die Firma Flexfon meinen Anschluss auf sich schalten lassen.
6) Anruf beim Rechtsanwalt. Der bestätigt mir, dass Verträge auch durchaus mündlich geschlossen werden können, und somit Aussage gegen Aussage stünde.
7) Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, mit der Bitte den Straftatbestand der Nötigung und des Betruges gegen die Firma Flexfon zu prüfen
8) Schreiben an die Bundesnetzagentur mit Beschwerde über die Methoden und Verfahren der Firma Flexfon, der Deutschen Telekom und der Firma Arcor, wegen der eigenmächtigen Übernahme meiner vertraglich genutzten TK-Einrichtungen
9) 1. Mahnung von Flexfon (unhöflich)
10) 2. Mahnung von Flexfon (am Rande der Nötigung)
11) 1. Mahnung eines Inkasso-Büros (nach Branchenauskunft eine Tochter der Firma Flexfon) mit der Aufforderung umgehend zu zahlen, sonst geht's den Weg über die Gerichte einschliesslich negativer Schufa-Bewertung
12) Mein Schreiben an die Schufa, mit der Bitte evtl. Eintragswünsche Dritter unmittelbar an mich bzw. meinen RA zu melden.
13) Antwort von StA Berlin: Keine Grundlage zur Verfahrenseröffnung, das es sich bestenfalls um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb handelt. Dafür seien die Verbraucherschutz-Organisationen zuständig.
14) Antwort von der Netzagentur: Der Fall ist aufgenommen und zu einigen hundert weiteren gleichenartigen gepackt worden. Man werde Maßnahmen gegen Flexfon prüfen.
15) Antwort der Verbraucherschutz******** Berlin: Der Fall ist nur einer von vielen, es wird eine Klage gegen Flexfon erwogen, die mich allerdings nicht von einer eigenen Auseinandersetzung mit der Rechnungsstellung entlastet.
16) Ganz kurz: Es ist bis zum Amtsgericht Frankfurt gegangen. Erst dort wurde der Vertrag für von Anfang an nichtig erklärt und sämtliche Forderungen der Firma gegen mich ersatzlos gestrichen.
Ergebnis der ganzen Geschichte:
Auch wenn das wohl ein extremer Fall war, bleibt es dabei: Wenn der TK-Anbieter es darauf anlegt, kann er zunächst das Zustandekommen eines Vertrages aufgrund mündlicher Absprache behaupten. Die Umschaltung von Netzleistungen zwischen den verschiedenen Anbietern erfolgt formfrei, d.h. wenn Anbieter A eine Umstellung von Anbieter B auf sich beauftragt, ist dazu keine Unterschrift oder ähnliches vom Kunden erforderlich.
Der Weg über StA bringt gar nichts, die Bundesnetzagentur kann nur die Arbeitsweise eines Unternehmens in Grenzen bewerten, für den Entzug der Lizenz muss erst 'Blut' fliessen.
Die Verbraucherschützer können nur Abmahnungen durchsetzen, die sich auf den unlauteren Wettbewerb beziehen.
Du als total verar*schter Kunde musst Dich selbst gegen evtl. Forderungen zur Wehr setzen und es im Extremfall bis zum Gerichtsentscheid durchziehen.
Auch wenn mein Fall mit Flexfon die Ausnahme stellen dürfte, es ändert nichts daran, dass es hier am Kundenschutz erheblich mangelt. Daher meine Behauptung, solange den Anbietern hier keine ernsthaften Konsequenzen in Form von z.B. empfindlichen Strafen oder Lizenzentzug drohen, bist Du auf Gedeih und Verderb dieser Tretmühle ausgeliefert.