Zitat Zitat von Falke Beitrag anzeigen
das ganze kann man doch ins rollen bringen mit ner anzeige wegen betrugs bei der polizei
den ein vertrag ohne unterschrift ist nicht gültig
desweiteren hat man ein 14 tägige wiederufsrecht bei jedem vertrag
also anzeige erstatten dan muss was passieren selbt wen die anzeige fallengelassen wird müssen die dich über den stand der dinge informieren
also mein tipp anzeige erstatten wen das mehrere tun hat man auch eventuel glück und es passiert was
Nochmal: Verträge, die aufgrund unerwünschter Telefonwerbung einseitig geschlossen werden, stellen keinen Betrug des Anbieters dar!
Da könnt ihr zur Polizei gehen soviel ihr wollt.

Es geht nur der Weg über den Widerruf bzw. bei guten Nerven den des Ignorierens.
Das ist ja das ganze Drama: Die Anbieter haben keinerlei Konsequenzen zu fürchten, weil es bestenfalls zu einer Abmahnung durch die Verbraucherschutz********n kommt. Davon habt ihr im Einzelfall persönlich aber gar nichts von, die Lauferei und der Ärger bleibt 100% bei euch.
Deswegen muss sich hier gesetzesseitig unbedingt etwas ändern!