Das ist ja der Irrtum.
Natürlich ist der Staat gefragt. Diese betrügerischen Kundenfang-Aktionen fallen in den Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Als Kunde hast Du aber bei derartigen Verstößen ÜBERHAUPT KEINE EIGENE HANDHABE! Hier können nur juristische Personen, z.B. Konkurrenz-Unternehmen oder Verbraucherschutz********n für Dich tätig werden!
Da diese Verstöße auch keine Straftat darstellen, wird von staatlicher Seite gar nichts unternommen, von Polizei oder Gewerbeaufsicht erst recht nicht.
Telefonwerbung soll endlich dahin gestellt werden, wo sie hingehört: In den Bereich der Nötigung des bürgerlichen Gesetzbuches. Dann wären auf diese Weise geschlossene 'Verträge' auch von vornherein nichtig und man müsste nicht langwierig Wege gehen, um aus diesem Mist wieder raus zu kommen, von der Möglichkeit selbst Strafanzeige zu stellen ganz zu schweigen...