Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
Ad1 - Für sein Vorhaben ist keine Handwerkskammer sondern die IHK zuständig
Ad2 - Gewerbescheine werden vom Ordnungsamt/Gewerbeamt erteilt



das ist bei uns alles in 1 haus satin.


wenn er am eingang sein anliegen anbringt ,bekommt er 3 zimmernummern und er ist im stoff für sein anliegen.
ist es nicht so bei euch,dann danke zu korektur.

uwe